In der Estnischen Republik kann die Person jagen, wenn sie in seinem eigenen Land einen Jagdschein und eine Waffenerlaubnis besitzt.
Ein Jagdschein für einen ausländischen Staatsbürger wird auf Antrag des Besitzers oder Einladenden eines Jagdvereins in Estland ausgestellt. Ein Ausländer kann seine Waffe über die Grenze bringen, wenn er einen EU-Waffenpass hat, der von der zuständigen Behörde seines Landes ausgestellt wurde.
Es ist auch möglich, dass ein ausländischer Staatsbürger eine Großwild-Schießprüfungsbescheinigung beantragt, wenn er eine Schießprüfung in seinem Wohnsitzland bestanden hat und seit dem Bestehen nicht mehr als 2 Jahre vergangen sind (Jagdgesetz § 45 Abs. 4: Wenn jemandem eine Bescheinigung über die Ablegung einer Großwild-Schießprüfung oder einer Bogenschießprüfung im Ausland ausgestellt wurde und seit der letzten Schießprüfung nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind, muss er kein Großwild-Schießprüfung oder Bogenschießprüfung ablegen).
Wenn ein ausländischer Staatsbürger die Großwild-Schießprüfung nicht abgelegt hat, kann er sie in Estland ablegen.
Außerdem muss der ausländische Staatsbürger die Jagdscheingebühr entrichtet haben.
In Estland organisieren wir die Jagd nach der Jagdsaison. Unser Jagdrevier durchlaufen Elche (Alces alces), Wildschweine (Sus scrofa), Rehe (Capreolus capreolus), Bären (Ursus arctos) und Wölfe (Canis lupus). Außerdem etliche Kleinwildarten wie Biber (Castor fiber), Füchse (Vulpes vulpes), Marderhunde (Nyctereutes procyonoides) etc.
Bei Interesse lassen Sie es uns wissen und wir organisieren für Sie ein unvergessliches Jagderlebnis in einer eigenartigen Natur. Wir helfen bei der Organisation von allem, was Sie brauchen – Transport, Unterkunft, Jagddokumente, Waffenverleih und Verpflegung.
Um eine detaillierte Preisliste zu erhalten, senden Sie uns bitte eine Anfrage per E-Mail an info@kjs.ee oder kontaktieren Sie uns unter +372 5140566